Lieber Peter
Ich habe dieses Jahr die Lehre beendet. Nun hat mir mein Lehrbetrieb mein Lehrzeugnis ausgestellt und darin sind nur was ich gelernt habe. Aber meine Kolleginnen von der Schule sagten mir, sie haben von ihrem Lehrbetrieb auch eine Bewertung wie sie gearbeitet haben erhalten. Ich habe meine Lehrmeisterin gefragt und sie sagte mir, das die Firma nur Lehrzeugnisse ausstellt wie ich sie erhalten habe. Stimmt das?
Liebe Grüsse, Alina
Liebe Alina
Danke für Deine Frage, welche ich dir ganz klar beantworten kann: Nach Artikel 346a Absatz 1 und 2 im Obligationenrecht hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen. Darin verhält es sich genau gleich wie bei einem normalen qualifizierten Arbeitszeugnis. Im Lehrzeugnis gehören detaillierte Angaben über den erlernten Beruf sowie die Dauer der Lehre und die Art des Arbeitsverhältnisses. Die Qualifikationen müssen vom Lehrbetrieb nicht zwingend beschrieben werden. Wenn du jedoch im Lehrzeugnis eine Qualifikation über deine Leistung und Verhalten während deiner Lehrzeit haben willst, so muss dir der Lehrbetrieb im Lehrzeugnis eine Qualifikationsbeurteilung schreiben. Fakultativ ist die Schlussformulierung, also den Austrittsgrund, den Dank und die Zukunftswünsche die dir die Firma wünscht.
Für dich als Info, was alles in einem Lehrzeugnis gehört:
- Der Titel um was für ein Zeugnis es sich handelt
- Dein Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Heimatort
- Dauer der Lehre
- Die Art des Arbeitsverhältnisses, d.h dass es sich bei dir um eine Berufslehre gehandelt hat
- Die Qualifikationen wie Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Nicht zwingend: Schlussformulierung wie Dank, Zukunftswünsche etc.
- Ort / Datum, Name Berufsbildner und Unterschrift
Melde Dich nochmals bei deiner Lehrmeisterin und frage sie nochmals, ob sie dir in deinem Lehrzeugnis eine Qualifikationsbeurteilung machen kann. Wenn sie wieder ablehnt, dann weise sie freundlich aber bestimmt auf den Gesetzesartikel hin. Versuche eine gütliche Lösung zu finden, denn sollte der neue Arbeitgeber nach einer Referenz fragen, wirst du deine Lehrmeisterin vermutlich als Referenz angeben müssen.
Wenn du willst, kannst du dein Lehrzeugnis gerne von uns prüfen lassen. Ich hoffe, dir mit meiner Antwort geholfen zu haben und wünsche dir für deine weitere berufliche Laufbahn alles Gute.
Beste Grüsse
Peter